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Glossar

UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)

Das UWG regelt fairen Wettbewerb in Deutschland und Österreich. Für Online-Händler ist vor allem § 5 UWG (Deutschland) bzw. § 1 UWG (Österreich) relevant: irreführende geschäftliche Handlungen sind verboten.

Eine "irreführende Handlung" liegt vor, wenn ein Produkt­text falsche oder missverständliche Angaben enthält — z. B. zu Material, Herkunft, Zertifizierungen, Wirkungsweise oder Verfügbarkeit. Der Verstoß kann von einem Mitbewerber, einem Verbraucher­schutz­verband oder einer Wett­bewerbs­zentrale abgemahnt werden.

Im Zusammenhang mit KI-generierten Produkt­texten ist das relevant, weil Halluzinationen — erfundene Specs, falsche Zertifikate, übertriebene Eigenschaften — UWG-Verstöße sind, unabhängig davon, ob ein Mensch oder eine KI den Text verfasst hat. Die Verantwortung liegt immer beim Verwender, der den Text veröffentlicht.

Eine UWG-Abmahnung kostet typischer­weise 1.500–3.000 € Streit­wert plus Anwalts­kosten — und ist im DACH-E-Commerce statistisch deutlich häufiger als jede AI-Act-Strafe.