UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
Das UWG regelt fairen Wettbewerb in Deutschland und Österreich. Für Online-Händler ist vor allem § 5 UWG (Deutschland) bzw. § 1 UWG (Österreich) relevant: irreführende geschäftliche Handlungen sind verboten.
Eine "irreführende Handlung" liegt vor, wenn ein Produkttext falsche oder missverständliche Angaben enthält — z. B. zu Material, Herkunft, Zertifizierungen, Wirkungsweise oder Verfügbarkeit. Der Verstoß kann von einem Mitbewerber, einem Verbraucherschutzverband oder einer Wettbewerbszentrale abgemahnt werden.
Im Zusammenhang mit KI-generierten Produkttexten ist das relevant, weil Halluzinationen — erfundene Specs, falsche Zertifikate, übertriebene Eigenschaften — UWG-Verstöße sind, unabhängig davon, ob ein Mensch oder eine KI den Text verfasst hat. Die Verantwortung liegt immer beim Verwender, der den Text veröffentlicht.
Eine UWG-Abmahnung kostet typischerweise 1.500–3.000 € Streitwert plus Anwaltskosten — und ist im DACH-E-Commerce statistisch deutlich häufiger als jede AI-Act-Strafe.